- MIETE
Gümüşlük / Bodrum - Türkei
Preis auf Anfrage
Schlafzimmer
3
Badezimmer
4
Wohnflaeche
300 m2
Landfläche
1,000 m2
Beschreibung
Ferienvilla mit Pool in Gümüşlük Schlafzimmer: 3 Doppelzimmer, 1 Personalzimmer; ideale Kapazität: 6 Gäste, maximale Kapazität: 7 Gäste Badezimmer: 4 Die Villa ist teil einer kleinen Anlage mit Sicherheitsdienst. Das stilvolle Architektenhaus bietet eine herrliche Aussicht über das Dorf und die Bucht. Im ersten Stock befindet sich der große und elegante Wohnbereich mit offener Küche, der sich zur schattigen Terrasse mit kleinem privatem Pool öffnet. Ein cooler Loungebereich und eine Büroecke befinden sich auf der Rückseite und verbinden 2 Doppelzimmer und Badezimmer. Die Gartenetage besteht aus einer separaten Wohnung mit Küche, Wohnbereich und schönem Gästezimmer mit Bad. Ein Personalzimmer mit Bad und ein Hauswirtschaftsraum vervollständigen das Anwesen. Zu Fuß zum Dorf: ca. 1 km. Stilvoll und elegant eingerichtet ist das Anwesen ideal für eine Familie oder eine Gruppe von Freunden.
Einzelheiten
- Objekt ID
- EV-GM2002
- Objekttyp
- Villa
- Objekte
- Miete
- Zimmer
- 5
- Schlafzimmer
- 3
- Badezimmer
- 4
- Wohnflaeche
- 300 m2
- Landfläche
- 1,000 m2
- Blick
- Meerblick
Ausstattung Innen
- Schlafzimmer: 3
- Badezimmer: 4
- offene Einbauküche: 2
- Essbereich: 1
- Wohnzimmer: 2
- Klimaanlagen
- Angestelltenzimmer: 1
Ausstattung Aussen
- Privatpool: 1
- Essbereich: 2
- automatisches Bewaesserungssystem: 1
- Parkplatz am Haus: 1
- Beschattete Terrassen: 2
Maklerprovision
Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in (z.B. E-Mail) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) in Höhe von insgesamt 4 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Gebühren und Abgaben sind zu gleichen Teilen vom Käufer und Verkäufer zu tragen. Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben.